Funkzeugnisse

Fahren Sie immer noch ohne? Die meisten Charterschiffe sind mit Funk ausgestattet. Auf jedem Boot mit Funkgerät muss der Schiffsführer ein Funkzeugnis besitzen, selbst wenn das Gerät nicht benutzt wird. Verzichten Sie nicht auf das Rettungsmittel schlechthin. Für die Binnenschifffahrt wird das Sprechfunkzeugnis Binnen (UBI) benötigt, für den Seefunk im Küstenbereich (12-Seemeilen-Zone) ist das UKW-Betriebszeugnis (SRC) und für den Bereich der Hohen See das Allgemeine Sprechfunkzeugnis (LRC) erforderlich. Sichere und qualifizierte Schiffsführung ist ohne die Möglichkeit zu funken (Wetter, Arzt, Kollisionsvermeidung, Schleusen, Not, Panne) nicht möglich. Deshalb hat der Gesetzgeber beschlossen, dass bis zum 1.1.2008 alle Schiffsführer das Funkzeugnis für das entsprechende Funkgerät an Bord besitzen müsssen (meistens SRC für UKW-Sprechfunk mit GMDSS). Für die Binnenfahrt gibt es das Betriebszeugnis UBI.

Wer über ein Funkgerät verfügt, ohne eine Funkberechtigung zu besitzen, kann hoch bestraft werden. Das gilt auch, wenn das Funkgerät nicht benutzt wird.

Unsere Termine in 2012:

Funk 11.02. 11./12.02. in Augustdorf, Wenzel-Ratsstuben

Funk Individuell: Beginn 7.5. (weitere Termine nach Absprache)

Jeweils 10:00-15:00 Uhr, soweit nicht anders angegeben.

Weitere Termine bei Bedarf möglich.

Prüfungen regelmäßig 2-3 Wochen nach dam Kurs nach Wahl.

Kursgebühr; 275.-€ zuzüglich Lehrbuch (ca. 20.-), Übungssoftware (35.-), Prüfbögen (17.-) Prüfgebühr (100.-/175.-)

Lehrmaterial über uns.

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